Förderungen

Es ist möglich Förderungen für Aus- und Weiterbildungen von Bund und Ländern zu erhalten.

Es gibt verschiedene Modelle von Förderungen, welche von Faktoren wie Wohnort, Alter und Ihrer persönlichen Situation abhängen.

Die richtige Förderung zu finden ist nicht immer einfach.

Diese beiden allgemeinen Datenbanken bieten eine gute Abfragemöglichkeit, welche Förderungen für Sie in Frage kommen oder Sie können auch gerne eine Bildungsberatung von uns in Anspruch nehmen.

Förderung durch das AMS

Eine Finanzierung durch das Arbeitsmarkservice ist nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nehmen Sie bitte mit Ihrem zuständigen AMS-Betreuer Kontakt diesbezüglich auf. Voraussetzung ist immer die Verwertbarkeit der Aus- oder Weiterbildung im Berufsleben und eine mögliche Finanzierung hängt von den durch die neue Ausbildung entstehenden Chancen auf dem aktuellen Arbeitsmarkt ab.

Sollten Sie arbeitslos sein, ist der erste Weg, Förderungen über das AMS anzustreben.

 

Bildungskarenz

In der Bildungskarenz können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen, ohne dabei das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Voraussetzungen sind ein Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze und das Einverständnis zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn. Die Ausbildungskosten werden nicht gefördert, sie erhalten jedoch in dieser Zeit vom AMS Weiterbildungsgeld.

Weitere Informationen finden Sie hier: AMS Bildungskarenz

 

Bildungsteilzeit

In der Bildungsteilzeit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit und können sich so intensiver Ihrer Aus- oder Weiterbildung widmen. Für die entfallenen Stunden erhalten Sie einen „Lohnersatz“.

Weitere Informationen finden Sie hier: AMS Bildungsteilzeit

 

AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren ArbeitnehmerInnen. Diese Förderung können ArbeitgeberInnen (nicht ArbeitnehmerInnen!) erhalten. Ziel dieser Förderung ist die Fähigkeiten der Arbeitskräfte zu verbessern, Ihre Zukunft zu sichern und Arbeitgebern höherqualifizierte Mitarbeiter zu garantieren.

Weitere Informationen finden Sie hier: AMS Qualifizierungsförderung

Förderungen einzelner Bundesländer

 

Steiermark – speziell GRAZ 

Die „Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung“ (GraFo) sind eine finanzielle Qualifizierungsförderung mit bis zu 2.500 Euro für berufliche Weiterbildungen und richtet sich an berufstätige Grazerinnen und Grazer mit niedrigem Haushaltseinkommen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung

Steiermark allgemein

Die Steirische Wirtschaftsförderung (SFG) bietet UnternehmerInnen im Rahmen verschiedenster Projekte Qualifizierungsförderungen an.

Weitere Informationen finden Sie hier: SFG Förderungsportal bzw. Förderungen

Zusätzlich fördert das Land Steiermark Lehrlinge und LehrabsolventInnen. Dieser Bildungsscheck soll einen Anreiz zur beruflichen Höherqualifizierung schaffen. Anspruch auf diese Förderung haben junge Menschen bis zu einem Alter von 25 Jahren, die eine berufsorientierte Weiterbildungsmaßnahme absolvieren.

Weitere Informationen finden Sie hier: Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen

 

Burgenland

Das Land Burgenland fördert Maßnahmen für Menschen, die sich im derzeitigen Beruf weiterbilden möchten sowie diejenigen, die einen Berufswechsel anstreben. Der Qualifikationsförderungszuschuss betrifft nur Maßnahmen, deren Zuständigkeit nicht anderer Förderstellen, zum Beispiel dem AMS, fällt.

Weitere Informationen finden Sie hier: Qualifikationsförderungszuschuss Burgenland

Die Bildungsförderung Wirtschaft Burgenland GmbH fördert  Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer derzeitigen oder künftigen Tätigkeit stehen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Bildungsförderung Wirtschaft Burgenland GmbH

 

Niederösterreich

Das Land Niederösterreich leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten. Es muss sich dabei um eine berufsspezifische Weiterbildung handeln.

Weitere Informationen finden Sie hier: Bildungsförderung Niederösterreich

 

Wien

Das Land Wien bietet verschiedene Varianten der Förderung und Beratung an.

Weitere Informationen finden Sie hier: Förderungen Wien

 

Salzburg

Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind. Ziel dieser Förderaktion ist die Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Salzburger ArbeitnehmerInnen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Salzburger Bildungsscheck

 

Kärnten

Das Land Kärnten bietet die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ an. Diese Bildungsförderung dient zur finanziellen Unterstützung von ArbeitnehmerInnen, freien Dienstnehmern und WiedereinsteigerInnen, die sich beruflich bei einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger weiterbilden. Eine nachhaltige berufliche Nutzung ist Voraussetzung.

Weitere Informationen finden Sie hier: Förderung der beruflichen Weiterbildung Kärnten

 

Tirol

Mit dem Bildungsgeldupdate will das Land Tirol die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Es werden Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Dabei werden  30% (aber max. 500 Euro) der Kurskosten übernommen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Bildungsgeldupdate Tirol

 

Vorarlberg

Das Land Vorarlberg bietet verschiedenste Bildungszuschüsse an. Sie erhalten Unterstützung bei Ihrer beruflichen Weiterbildung mit dem Bildungskonto für Vollzeitausbildungen, der Bildungsprämie für Qualifizierungsmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen und UnternehmerInnen, dem Startkapital für WiedereinsteigerInnen und dem Wohnzuschuss für Lehrlinge.

Weitere Informationen finden Sie hier: Bildungszuschuss Vorarlberg

Bildungskosten steuerlich absetzen

Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als „Werbungskosten“ von der Höhe Ihrer steuerlichen Lohnnebenkosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen. Unbedingte Voraussetzung ist daher ein beruflicher Zusammenhang.

Absetzbar sind:

  • Kurskosten
  • Unterlagen, Fachliteratur
  • „Arbeitsmittel“ (Notebook, Materialkosten, Bachblüten, Produkte etc.)
  • zusätzliche Fahrtkosten (Kilometergeld)
  • Tagesgeld
  • Nächtigungskosten

Als Angestellte/r können Sie die Kosten bei Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen, wodurch Sie einen Teil der Lohsteuer zurückerstattet bekommen. Als selbständig Erwerbstätige/r vermindert sich die Einkommenssteuer.

Weitere Informationen finden Sie hier: Aus-/Weiterbildung und Steuern

 

Gründerservice

Sie sind arbeitslos und wollen ein Unternehmen gründen?

Das Arbeitsmarktservice bietet Ihnen mit dem UGP (Unternehmensgründungsprogramm) eine Unterstützung auf dem Weg von der Arbeitslosigkeit zur Selbstständigkeit. Wird das UGP genehmigt, werden die Ausbildungskosten vom AMS getragen.

Weitere Informationen finden Sie hier: AMS Unternehmensgründungsprogramm

 

Auch das Gründerservice der Wirtschaftskammern bietet Finanzierungs- und Förderangebote für Unternehmensgründer an.

Weitere Informationen finden Sie hier: Gründerservice

Förderungsmöglichkeiten für TeilnehmerInnen aus Deutschland

 

Förderungsmöglichkeiten für TeilnehmerInnen aus der Schweiz

 

*Stand 2021 – Wir haben uns bemüht, alles gut zu recherchieren.
Änderungen vorbehalten, kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.