Diese Frage kann nur sehr schwierig allgemein beantwortet werden. Viele unserer Ausbildungen fallen in den Bereich der Energetik. Um als Energetiker selbstständig tätig sein zu dürfen, müssen Sie das um das freie Gewerbe „Energetik“ ansuchen.
Einige Therapien, zum Beispiel die Behandlung mit Schüssler Salzen oder durch Kräuter, ist nur ÄrztInnen vorbehalten und Sie dürfen nach Abschluss unserer Diplomausbildung nur Selbstanwendungen durchführen.
Der Begriff „Coaching“ ist mit Vorsicht zu verwenden, denn dieser ist zwar an und für sich für jeden frei verwendbar. Wenn aber im Zusammenhang mit der Bezeichnung eine Tätigkeit beschrieben wird, die unter ein gebundenes Gewerbe fällt, kann es zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen.
Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie gerne eine Bildungsberatung von uns in Anspruch nehmen oder wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Gewerbeamt oder die Wirtschaftskammer.Wir sind vom TÜV Österreich nach der ISO als Erwachsenenbildungseinrichtung zertifiziert. Zusätzlich sind wir anerkannt vom Internationalen Zentrum für Neue Therapien mit Bachblüten, bieten anerkannte Fortbildungen für Fachpflegekräfte an und arbeiten eng mit internationalen Einrichtungen, wie zum Beispiel dem International Kinesiology College, zusammen.