Zert. Gewerbliche Kosmetikherstellung - Schwerpunkt Naturkosmetik
Kompakter Zertifikatslehrgang für die rechtlichen Grundlagen, die gute Herstellungspraxis (GMP) und Richtlinien der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2013 in der gewerblichen Kosmetikherstellung
Kompakter praxisorientierter Zertifikatslehrgang für gewerbliche Kosmetikherstellung - u.a. Naturkosmetik - zur Vorbereitung auf die EU Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2013
Selbstgemachte Kosmetik ist Ihre Leidenschaft - Ihr Traum eine eigene Kosmetik-Linie?
Lernen Sie in unserer Praxisausbildung die maßgebliche Rahmenbedingungen und rechtlichen Grundlagen. Dann steht Ihrem Traum nichts mehr im Weg.
Dieses Projekt scheitert meist nicht an der eigenen Kreativität, Rezeptur oder Qualität, sondern an den gesetzlichen Anforderungen. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen kompakt die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Herstellung Ihrer eigenen Kosmetikprodukte.
Die gesetzlichen Grundlagen - die Herausforderungen der Kosmetikherstellung
Der Begriff kosmetische Mittel beinhaltet verschiedene Produkte und ist gesetzlich in der EU Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 geregelt. Kosmetische Mittel sind darin wie folgt definiert:
"Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den verschiedenen Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck: diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten, oder den Körpergeruch zu beeinflussen."
Verantwortung und Pflichten als Kosmetikhersteller/in
Als gewerbliche Kosmetikhersteller/in (als Einzelunternehmen oder juristische Person) sind Sie für die Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung für jedes in den Verkehr gebrachte kosmetische Produkt verantwortlich. Zu Ihren Pflichten zählen:
- Sicherheit: Kosmetika müssen für die menschliche Gesundheit sicher sein.
- Notifizierung: Vor dem Inverkehrbringen ist das kosmetische Mittel bei der EU-Kommission elektronisch zu notifizieren.
- Herstellung gemäß der Guten Herstellungspraxis (GMP)
- Erstellen und Führen der Produktinformationsdatei und der Sicherheitsbewertung
- Einhaltung der Kennzeichnungspflicht und Einhaltung der Regeln über Werbeaussagen
- Meldung ernster unerwünschter Wirkungen
Biokosmetik und Naturkosmetik (gemäß AGES)
Naturkosmetik ist nicht gleich Biokosmetik. Leider gibt es EU-weit keine einheitliche, gesetzliche Definition. Naturkosmetik- und Bio-Gütesiegel basieren auf unterschiedlichen Kriterien und das führt zu Missverständnissen. In Österreich regelt das österreichische Lebensmittelbuch ÖLMB (Codex Alimentarius Austriacus) den Bereich Naturkosmetik und Biokosmetik.
Kernaufgabe in der Kosmetikherstellung - die gute Herstellungspraxis (GMP)
Als Kosmetikhersteller/in haben Sie eine umfassende Dokumentationspflicht. Ihre Kernaufgabe ist die Einhaltung der guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP). Die GMP dient der Qualitätssicherung eines Produktes. Sie gewährleistet, dass ein kosmetisches Mittel in reproduzierbarer, gleichbleibender Qualität auf den Markt kommen kann. Die Einhaltung der GMP gilt für alle Produktionsschritte und folgende Punkte:
- Personal mit Fachkompetenz
- Betriebshygiene - Eignung und Sauberkeit der Räumlichkeiten
- Technische Ausrüstung, deren Kontrolle und Wartung
- Prüfung von Ausgangsmaterialien und Endprodukt
- Dokumentation des Herstellungsprozesses (und deren Rückverfolgbarkeit!)
Nach unserem Lehrgang wissen Sie, wie Sie ordnungsgemäß und gesetzeskonform Kosmetik herstellen und in den Verkauf bringen können.
Das Gewerbe für „Kosmetikherstellung" können Sie bei Ihrem Gewerbeamt anmelden.
Diese Ausbildung richtet sich an Menschen, die…
- bereits Kosmetik im privaten Rahmen herstellen und diese in den Handel bringen möchten.
- sich umfassende Grundlagen aufgrund von persönlichem Interesse aneignen möchten.
- neues Wissen in ihren bestehenden Beruf integrieren möchten.
Ausbildungsmodule
Diese Ausbildung besteht aus mehreren einzelnen Modulen:
- Grundlagen der organischen Chemie
- Pflanzliche und kosmetische Öle
- Emulgatoren und Tenside
- Konservierung und pH-Wert
- Feuchhaltemittel
- Gelbildner
- Herstellungspraxis
- Praxisteil: Anhand einer Produktinformationsdatei wird eine Creme hergestellt!
- Grundlagen und Entwicklung von GMP
- Hygiene und Personal
- Räume und Gebäude
- Qualitätsmanagement
- Ausrüstung, Geräte, Material
- Qualifizierung und Validierung
- Ausgangs- und Verpackungsmaterialien
- Herstellung und Dokumentation
- Produktion und Endprodukt - Qualitätskontrolle
- Beanstandung und Rückrufe
- Definition kosmetischer Mittel und Warengruppen
- österreichische und internationale Regelungen und Gesetze
- Produktinformationsdatei
- Sicherheitsbewertung
- Notifizierung
- Werbeaussagen
- Kennzeichnungspflicht
- Abgrenzungsproblematik -„Borderline-Produkte"
- Zertifizierungsstellen und Zertifikate
- Erstellen einer Produktinformationsdatei
Normalpreis | 1.350 € | |
Frühbucher-Rabatt | -100 € | Gültig bei Anmeldung bis sechs Monate vor Ausbildungsstart. |
Gültig bei Anmeldung bis sechs Monate vor Ausbildungsstart. |
5 Tage
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Zertifikat "Gewerbliche Kosmetikherstellung"
abgeschlossenes 18. Lebensjahr, Chemie Grundkenntnisse, Erfahrung in der Kosmetikherstellung
Termine
Vortragende*

*) Organisatorisch bedingte Änderungen vorbehalten. Siehe AGB
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